Die kompletten Domainrichtlinien inklusive des Anhang (erlaubte Zeichen) finden Sie HIER
(1) Die DENIC eG (im Folgenden: DENIC) verwaltet und betreibt als Registrierungsstelle Internet-Domains unterhalb der Top Level Domain (TLD) .de. Sie tut dies ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Nutzen aller am Internet Interessierten und entspricht damit den international anerkannten Standards für den Betrieb von Länder-TLD-Registrierungsstellen.
(2) Informationen zu DENIC:
DENIC eG
Theodor-Stern-Kai 1
60596 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: info@denic.de
Eingetragen im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter Nr. 770.
USt-IdNr.: DE 189976656
Vorstand: Thomas Keller, Martin Küchenthal, Sebastian Röthler, Barbara Stolz.
Domainaufträge können entweder über ein DENIC-Mitglied oder unmittelbar an DENIC (DENICdirect) erteilt werden. Die Bearbeitung setzt voraus, dass die gewünschte Domain den in Ziffer V genannten Vorgaben entspricht und die nach Ziffer VI erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend übermittelt werden. Der Domainauftrag stellt das verbindliche Vertragsangebot des (künftigen) Domaininhabers dar.
(1) DENIC registriert eine Domain, wenn sie nicht bereits für einen Dritten registriert ist (First-come-first-served-Prinzip) und sich nicht in der Redemption Grace Period befindet. DENIC kann den Auftrag ablehnen, wenn die Daten des Domaininhabers offensichtliche Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie falsch oder unvollständig sind, oder wenn die Registrierung offenkundig rechtswidrig wäre.
(2) Eine Domain gelangt mit Beendigung ihrer Registrierung für einen bestimmten Domaininhaber in die Redemption Grace Period, es sei denn,
a) die Registrierung endet aufgrund der Auflösung des Domainvertrags nach § 1 Absatz 1 Satz 3 der DENIC-Domainbedingungen, oder
b) bei Beendigung der Registrierung besteht ein Dispute-Eintrag nach § 2 Absatz 3 der DENIC-Domainbedingungen, oder
c) die Beendigung erfolgt im Rahmen einer Domainübertragung oder einer sonstigen Umregistrierung auf einen anderen Inhaber, oder
d) DENIC beendet die Registrierung aufgrund einer Kündigung nach § 7 Absatz 2 lit. a), b), c), d), f) oder g) der DENIC-Domainbedingungen oder aufgrund einer als abgegeben geltenden Kündigungserklärung des Domaininhabers nach § 894 ZPO.
(3) Während der Redemption Grace Period registriert DENIC die Domain für den letzten Domaininhaber, wenn dieser einen neuen Domainauftrag erteilt. Erfolgt der Auftrag nicht über dasselbe DENIC-Mitglied wie zuvor oder nicht unmittelbar an DENIC im Falle der Direktverwaltung, ist das Passwort zum Providerwechsel zu übermitteln, das der letzte Domaininhaber während der Redemption Grace Period erhalten hat.
(4) Abweichend hiervon registriert DENIC die Domain für einen vom letzten Domaininhaber bestimmten Dritten, wenn dieser einen Domainauftrag erteilt und zugleich das gültige Passwort zum Providerwechsel übermittelt.
(5) Die Redemption Grace Period dauert bis zu einem von DENIC zufällig bestimmten Zeitpunkt am 31. Tag nach Beendigung der Registrierung. Wurde während der Redemption Grace Period ein Passwort zum Providerwechsel erteilt, verlängert sich die Frist bis zu einem zufällig bestimmten Zeitpunkt am 30. Tag nach erstmaliger Einrichtung dieses Passworts. Der letzte Domaininhaber kann jederzeit schriftlich gegenüber DENIC auf die Redemption Grace Period verzichten.
(1) Der Domainvertrag kommt zwischen dem (künftigen) Domaininhaber und DENIC mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung zustande.
(2) Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt und schafft der Domaininhaber nicht binnen vier Wochen die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain einschließlich der Weitergabe der erforderlichen technischen Daten an DENIC, gilt der Domainvertrag als aufgelöst (auflösende Bedingung).
(3) Für den Domainvertrag gelten die DENIC-Domainbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(1) Ungeachtet der TLD .de darf eine Domain nur aus Ziffern (0 bis 9), Bindestrichen, den lateinischen Buchstaben A bis Z sowie weiteren zugelassenen Buchstaben bestehen. Sie darf weder mit einem Bindestrich beginnen noch enden und nicht an der dritten und vierten Stelle Bindestriche enthalten. Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden.
(2) Die Mindestlänge einer Domain beträgt ein Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen. Sofern Sonderzeichen verwendet werden, ist für die Höchstlänge die gemäß RFC 5890 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgeblich.
Der Domaininhaber ist Vertragspartner von DENIC und materiell Berechtigter an der Domain. Eine Mitinhaberschaft ist zulässig.
Handelt es sich beim Domaininhaber um eine natürliche Person, sind Vor- und Nachname anzugeben. In allen anderen Fällen ist der vollständige Name beziehungsweise die vollständige Firma einschließlich Rechtsformzusatz anzugeben. Zusätzlich sind die Straßenanschrift, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Domaininhabers mitzuteilen. Die Angabe einer Postfachadresse genügt nicht. Bei Mitinhaberschaft gelten diese Anforderungen für alle Mitinhaber jeweils gesondert.
(1) Zur Begründung, Durchführung und gegebenenfalls Beendigung des Domainvertrags erhebt und speichert DENIC die Daten des Domaininhabers, mit Ausnahme der Telefonnummer, auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. b) der Datenschutz-Grundverordnung. Darüber hinaus ist DENIC nach § 49 Absatz 1 und 2 des BSI-Gesetzes gesetzlich zur Verarbeitung bestimmter Daten verpflichtet, sodass die Datenverarbeitung insoweit auf Artikel 6 Absatz 1 lit. c) DSGVO beruht.
(2) DENIC speichert die Daten des Domaininhabers bis zur Beendigung der Registrierung der Domain beziehungsweise bis zum Ende einer etwaigen Redemption Grace Period, mindestens jedoch bis zum Ablauf des sechsten vollen Kalenderjahres nach der Registrierung, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(3) Ist der Domaininhaber keine natürliche Person, macht DENIC dessen Daten gemäß § 49 Absatz 4 des BSI-Gesetzes insbesondere über die DENIC-Domainabfrage öffentlich zugänglich. Andernfalls gibt DENIC die Daten nur an Dritte weiter, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen oder denen gegenüber eine gesetzliche Weitergabepflicht besteht.
(4) Der Domaininhaber hat im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikeln 15 bis 18 und 20 DSGVO sowie §§ 34 und 35 BDSG.
(5) Der Domaininhaber kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden.
(6) Der Datenschutzbeauftragte von DENIC ist unter der in Ziffer I genannten Anschrift sowie per E-Mail unter datenschutzbeauftragter@denic.de erreichbar.