DENIC Domainbedingungen

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DENIC-Domainbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eG in Frankfurt am Main (im Folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.


§ 1 Domainregistrierung und -verwaltung

(1) Der (künftige) Domaininhaber übermittelt DENIC den Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied oder unmittelbar. DENIC nimmt den Auftrag mittels erfolgreichem Abschluss der Registrierung an. Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt und schafft der Domaininhaber danach nicht binnen vier Wochen die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain einschließlich der Weitergabe der entsprechenden technischen Daten an DENIC, resultiert daraus unmittelbar die Auflösung des Domainvertrags (auflösende Bedingung).

(2) Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt, wird die Domain danach durch dasselbe Mitglied für den Domaininhaber auch verwaltet. Mitteilungen, die der Domaininhaber aufgrund dieser Bedingungen an DENIC richtet, einschließlich einer etwaigen Vertragskündigung, sind dann ebenfalls über das DENIC-Mitglied zu leiten. Mitteilungen DENICs an den Domaininhaber können über das DENIC-Mitglied geleitet werden.

(3) Ist der Domainauftrag direkt an DENIC übermittelt worden oder gibt das bislang die Domain verwaltende DENIC-Mitglied die Verwaltung der Domain auf, erfolgt die weitere Domainverwaltung durch DENIC selbst (Direktverwaltung durch DENICdirect).

(4) Der Domaininhaber kann die Verwaltung der Domain von DENIC auf ein DENIC-Mitglied oder umgekehrt sowie von einem auf ein anderes DENIC-Mitglied überleiten (Providerwechsel). Die Überleitung erfolgt, wenn der Domaininhaber über das DENIC-Mitglied, das künftig die Domain verwalten soll, bzw. im Falle der künftigen Direktverwaltung unmittelbar bei DENIC einen entsprechenden Auftrag erteilt. Dabei ist das Passwort anzugeben, das der Domaininhaber zuvor über das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied bzw. im Falle der Direktverwaltung unmittelbar bei DENIC hinterlegt oder auf seine über ein DENIC-Mitglied bei DENIC gestellte Anforderung erhalten hat. Sofern die Überleitung in die Direktverwaltung durch DENIC erfolgen soll, kann ein Passwort auch mit Erteilung des Auftrags zur künftigen Direktverwaltung unmittelbar bei DENIC angefordert werden. Das Passwort ist ab Hinterlegung bei bzw. Ausstellung durch DENIC 30 Tage gültig und kann nur einmal benutzt werden. Sofern der Domaininhaber das Passwort über das die Domain verwaltende DENIC-Mitglied bei DENIC hinterlegt hat, verliert es zudem seine Gültigkeit, wenn dieses DENIC-Mitglied die Verwaltung der Domain aufgibt.

(5) Hat der Domaininhaber die Option „.de Registry Lock“ aktiviert, so ist eine Änderung der Domaininhaberdaten oder die Löschung der Domain nur dann möglich, wenn ein vom Domaininhaber wirksam bevollmächtigter Dritter (Lock Contact) DENIC gegenüber die Legitimation zur Vornahme der jeweiligen Änderung nachgewiesen hat. Entsprechendes gilt für Änderungen an den DNS-Einträgen.


§ 2 Aufgaben DENICs

(1) DENIC nimmt die Domain und ihre technischen Daten in die Nameserver für die Top Level Domain .de auf (Konnektierung). DENIC kann die Konnektierung unterlassen, wenn
a) konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Daten des Domaininhabers unrichtig oder unvollständig sind, oder
b) die technischen Daten zur Konnektierung nicht geeignet sind oder aufgrund der dahinterstehenden technischen Konfiguration zu einer übermäßigen Belastung der Nameserver führen würden.

Ist die Konnektierung zunächst unterblieben, nimmt DENIC sie vor, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. DENIC kann die Konnektierung aufheben (Dekonnektierung), wenn die erforderlichen Daten nicht verifiziert werden können oder technische Hindernisse auftreten. Für eine erneute Konnektierung gelten die entsprechenden Regelungen sinngemäß.

(2) DENIC ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Daten des Domaininhabers richtig oder vollständig sind oder ob die Registrierung oder Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt.

(3) DENIC kann die Domain mit einem Dispute-Eintrag versehen, wenn ein Dritter Tatsachen glaubhaft macht, die für eine mögliche Rechtsverletzung sprechen, und erklärt, daraus resultierende Ansprüche geltend zu machen. Der Dispute-Eintrag gilt für ein Jahr und kann verlängert werden. Währenddessen kann die Domain genutzt, jedoch nicht übertragen werden.


§ 3 Pflichten des Domaininhabers

(1) Der Domaininhaber versichert, dass seine Angaben richtig sind und er zur Registrierung und Nutzung der Domain berechtigt ist.

(2) Der Domaininhaber stellt dauerhaft die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung sicher.

(3) Der Domaininhaber prüft seine Daten nach Registrierung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Die DENIC-Domainrichtlinien sind zu beachten. Auf Anforderung wirkt der Domaininhaber an der Überprüfung seiner Daten mit.

(4) Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, benennt er auf Aufforderung einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten mit vollständiger Anschrift.


§ 4 Vergütung

(1) Der Domaininhaber zahlt die Domainentgelte gemäß der jeweils aktuellen DENIC-Preisliste. DENIC kann diese mit zweimonatiger Ankündigungsfrist ändern.

(2) Wird die Domain durch ein DENIC-Mitglied verwaltet, ruht die Vergütungspflicht gegenüber DENIC. Bei Aufgabe der Verwaltung lebt sie wieder auf.

(3) Rechnungen können per E-Mail übermittelt werden.


§ 5 Haftung

(1) DENIC haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) DENIC-Mitglieder sind keine Erfüllungsgehilfen von DENIC.

(3) Der Domaininhaber haftet für Schäden aufgrund fehlerhafter Angaben.

(4) Der Domaininhaber stellt DENIC von Ansprüchen Dritter frei.


§ 6 Domainübertragung

(1) Die Domain ist übertragbar, sofern kein Dispute-Eintrag besteht.

(2) Die Übertragung erfolgt durch Kündigung des bestehenden Vertrags und Registrierung für den neuen Inhaber.

(3) Die Übertragung wird erst mit erfolgreicher Registrierung für den neuen Inhaber wirksam.


§ 7 Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Domaininhaber jederzeit gekündigt werden.

(2) DENIC kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Rechtsverstößen, falschen Daten oder Zahlungsverzug.

(3) Mit Absendung der Kündigung kann DENIC die Domain dekonnektieren.

(4) Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.


§ 8 Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
(4) DENIC nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil.